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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Das Angebot der kernplus Software Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (B2B).

1. Geltungsbereich

1.1.    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma KERNPLUS Software UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer: Alexander Lebrenz, Am Rübenbrink 13, 31199 Diekholzen (nachfolgend „KERNPLUS“) mit Unternehmern.

1.2. Folgende Inhalte können Vertragsgegenstand eines Vertrages mit KERNPLUS sein:

•    Entwicklung und Erstellung von Online- und Web-basierten
o    Internetseiten
o    Softwarelösungen
o    Content-Management-Systemen (CMS)
•    Entwicklung und Erstellung agiler Software im Online sowie Offline Bereich
•    Entwicklung und Erstellung von
o    E-Commerce Lösungen
o    Shopsystemen
o    Warenkorbsystemen
o    Warenwirtschaftssystemen
sowie jeweils optional deren Pflege.
(nachfolgend „vertragsgegenständliche Leistungen“)

1.3. Es gelten ausschließlich die AGBs von KERNPLUS. Der Kunde erkennt diese bei Vertragsschluss an. Abweichende AGBs des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn KERNPLUS diesen ausdrücklich zustimmt.

1.4.    KERNPLUS ist berechtigt, diese AGBs zu ändern. Über eine Änderung der AGBs wird der Kunde rechtzeitig, mindestens jedoch einen Monat vor deren Inkrafttreten, per Email oder postalisch - je nach Vereinbarung - informiert.

Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widerspricht.
Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.

1.5.    Diese AGBs sind auch im Internet jederzeit abrufbar, unter der Adresse www.kernplus.de/agb.html

2.     Vertragsabschluss; Kündigung

2.1. Das Vertragsverhältnis kommt aufgrund eines schriftlichen Vertrages, bzw. einer schriftlichen Auftragserteilung zwischen den Parteien zustande. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

2.2. Verträge können von KERNPLUS bis zur vollständigen Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Nach vollständiger Erbringung ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals berechtigt.

2.3. KERNPLUS ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gem. Ziff. 5. und 6. nachhaltig verletzt.

2.4. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.     Leistungsumfang

3.1. Beratungsleistungen

KERNPLUS wird, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten, als auch über die möglichen Funktionalitäten der vertragsgegenständlichen Leistung(en) beraten.  Branchenspezifische Kenntnisse werden von KERNPLUS nicht erwartet. KERNPLUS ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des Kunden zählen.

3.2.    Gestalterische Leistungen

Umfasst die vertragsgegenständliche Leistung die Gestaltung einer Website, wird KERNPLUS mehrere  (bis zu 3) Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung der Website erarbeiten. Dabei wird KERNPLUS - soweit vom Kunden erwünscht - Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben.
KERNPLUS  wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei - im Rahmen der Vorgaben des Kunden - aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns, aber auch im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
KERNPLUS  wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser abstimmen, auf die die Website zu optimieren ist.

3.3.     Softwareprogrammierung

Umfasst die vertragsgegenständliche Leistung die Programmierung von Software, wird KERNPLUS  sowohl die im einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzen. KERNPLUS  wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

3.4.    Pflegeleistungen

Umfasst die vertragsgegenständliche Leistung auch Pflegeleistungen, wird KERNPLUS die zugrunde liegende vertragsgegenständliche Leistung in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisieren.
Hat die zugrunde liegende vertragsgegenständliche Leistung die Erstellung einer Website zum Inhalt, kann der Kunde für den Inhalt der Aktualisierungen Vorgaben machen. Als Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer Texte und Grafiken in die Website bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Website durch neue Inhalte sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der Funktionalitäten der Website.
Hat die zugrunde liegende vertragsgegenständliche Leistung die Erstellung von Software zum Inhalt, so wird KERNPLUS im Rahmen der Pflege Softwareupdates sowie Bugfixes zur Verfügung stellen.
KERNPLUS wird darüber hinaus die Gebrauchstauglichkeit der zugrunde liegenden vertragsgegenständlichen Leistung in angemessenen zeitlichen Abständen überwachen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.

4.    Vertragsdurchführung

4.1. Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung durch KERNPLUS erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Parteien, dass die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Website in fünf Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 4.2. bis 4.6. erfolgt.

4.2. Pflichtenheft

4.2.1. KERNPLUS erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs und der Funktionalität, sowie ggf. der Struktur der vertragsgegenständlichen Leistung. Das Pflichtenheft soll, je nach Inhalt der vertragsgegenständlichen Leistung die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website und/oder die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen, in angemessenem Umfang festschreiben.

4.2.2. Das Pflichtenheft wird anschließend dem Kunden zur Abnahme vorgelegt (Ziff. 6.1. a)). Der Kunde wird binnen 14 Tagen nach Übergabe des Pflichtenhefts entscheiden, ob der Auftrag so realisiert werden soll, ob Änderungen an dem im Pflichtenheft festgelegten Leistungsumfang erfolgen sollen oder ob der Auftrag insgesamt nicht realisiert werden soll.

a)    Entscheidet sich der Kunde zur Realisierung des Auftrags, so ist das Pflichtenheft abzunehmen (Ziff. 6.1. a)) und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die darin festgelegten Kriterien gelten dann als bestimmend für die Eigenschaften der vertragsgegenständlichen Leistung. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen der Zustimmung durch KERNPLUS und sind gesondert gemäß Ziff. 7.2. zu vergüten.

b)    Hat der Kunde Änderungswünsche bezüglich des Leistungsumfangs, wird KERNPLUS das Pflichtenheft einvernehmlich überarbeiten und dem Kunden erneut zur Abnahme vorlegen. Es gilt Ziff. 4.2.2.

c)    Entschließt sich der Kunde nach Vorlage der Leistungsbeschreibung dazu den Auftrag endgültig nicht realisieren zu lassen, endet der Auftrag an dieser Stelle. Der Kunde hat KERNPLUS bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.

4.3. Konzeptphase
Auf der Basis des Pflichtenhefts erarbeitet KERNPLUS ein Konzept für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Im Fall der Erstellung einer Website gehören dazu ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern, Animationen sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Im Fall der Erstellung von Software gehört dazu die Benennung der zu erstellenden Softwaremodule sowie die jeweils zu implementierenden Funktionalitäten und ggf. deren Verknüpfung zum finalen Gesamtprogramm.

4.4. Entwurfsphase
Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt KERNPLUS eine Grundversion der vertragsgegenständlichen Leistung. Die Grundversion muss die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen und ggf. die Struktur der Website erkennen lassen und alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten.

4.5. Fertigstellungsphase
Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion der vertragsgegenständlichen Leistung stellt kernplus diese in gebrauchstauglicher Form fertig.

4.6. Pflegephase (optional)
An die Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Leistung kann sich auf Wunsch des Kunden eine Pflegephase anschließen. KERNPLUS wird dann nach den Vorgaben des Kunden und in Abstimmung mit diesem in angemessenen zeitlichen Abständen die vertragsgegenständliche Leistung aktualisieren und warten (siehe Ziff. 3.4.).

4.7. KERNPLUS ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Kernplus ist weiter berechtigt, mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, soweit dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

5.     Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Im Fall der Erstellung einer Website stellt der Kunde KERNPLUS die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist KERNPLUS nicht verpflichtet.

5.2. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. KERNPLUS wird mit dem Kunden spätestens vor Abschluss der Konzeptphase abstimmen, in welcher Form der Kunde KERNPLUS die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt, sowie ggf. welches Dateiformat zu verwenden ist.

5.3. Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet, insbesondere zur Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen.

5.4. Sofern KERNPLUS dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde KERNPLUS jeweils unverzüglich mitteilen.

6.    Abnahme

6.1. Der Kunde wird, sobald KERNPLUS

a)    ein Pflichtenheft erstellt hat (Ziff. 4.2.)

b)    ein Konzept erstellt hat (Ziff. 4.3.)

c)    eine Grundversion der vertraglichen Leistung erstellt hat (Ziff. 4.4.)

d)    die vertragliche Leistung fertiggestellt hat (Ziff. 4.5.) (Endabnahme)
welche(s) jeweils den vertraglichen Anforderungen entspricht, diese(s) unbeschadet Ziff. 4.2.2. a), jeweils durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.

7.    Vergütung

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, KERNPLUS eine Pauschalvergütung zu zahlen. Die Höhe der Pauschalvergütung wird zwischen den Parteien verbindlich vereinbart. Mit der Pauschalvergütung sind sämtliche Leistungen durch KERNPLUS gemäß den Ziff. 3.1. bis 3.3.  abgegolten.

7.2. Für Mehraufwand, der über die gemäß den Ziff. 3.1. bis 3.3. geschuldeten Leistungen hinausgeht, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von Euro 79,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Die Stundenvergütung gilt auch für Pflegeleistungen von KERNPLUS gemäß Ziff. 3.4., wobei die Gewährleistungspflichten von KERNPLUS, für deren Erbringung der Kunde keine gesonderte Vergütung schuldet, unberührt bleiben. Die Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet.

7.3. Bei Aufträgen des Kunden, die ein Netto-Volumen von 5.000,00 EUR nicht erreichen, wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Die verbleibenden 50 % sind nach Fertigstellung und Endabnahme (Ziff. 6.1. d)) zur Zahlung fällig.

7.4. Bei Aufträgen ab 5.000,00 EUR Netto-Auftragsvolumen sind 40 % bei Auftragserteilung als Anzahlung durch den Kunden zu leisten. 30 % des Auftragsvolumens werden als Teilleistung fällig nach Abnahme der Grundversion (Ziff. 6.1. c)). Die Restzahlung wird fällig nach Fertigstellung und Endabnahme (Ziff. 6.1. d)).

7.5. Wird eine Reise zum Kunden notwendig oder von diesem gewünscht, hat er die Reisespesen gesondert zu vergüten.

7.6. Für Pflegeleistungen gem. Ziff. 3.4. werden die Parteien vorab einen monatlichen Kostenrahmen abstimmen. KERNPLUS wird den Kunden in Textform (§ 126 b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Monat überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde KERNPLUS innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Monat weitere Pflegeleistungen wünscht. Unterlässt er eine solche Mitteilung, ist KERNPLUS  zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.

7.7. Sämtliche Vergütungspositionen sind zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer zu zahlen.

8.    Mehraufwand; Änderungswünsche

8.1. Als Mehraufwand, der gemäß Ziff. 7.2. gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen durch KERNPLUS, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn KERNPLUS  nach Abnahme einer der unter Ziff. 6 genannten Abnahmepunkte auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme gemäß Ziff. 6. noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

8.2. KERNPLUS ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen gemäß Ziff. 6. vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.

9.    Zahlung

9.1 Nach Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Leistung wird KERNPLUS dem Kunden die Pauschalvergütung gem. Ziff. 7.1. in Rechnung stellen (Schlussrechnung).

9.2. Stundenvergütungen gem. Ziff. 7.2. wird KERNPLUS dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen.

9.3. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig

10.     Nutzungsrechte

10.1. KERNPLUS räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Leistung zu nutzen, soweit keine Beschränkung nach Ziff. 11.2. eingreift. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gem. Ziff. 7. geschuldete Vergütung vollständig an kernplus entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der  geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei KERNPLUS.

10.2. An geeigneten Stellen werden in die vertragsgegenständliche Leistung Hinweise auf die Urheberstellung von KERNPLUS aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von KERNPLUS  zu entfernen.

11.    Quellcode und Weiterentwicklung; Nutzung außerhalb des Internets

11.1. Ist vertragsgegenständliche Leistung die Erstellung einer Website wird KERNPLUS dem Kunden den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde die gem. Ziff. 7. geschuldete Pauschalvergütung vollständig an KERNPLUS entrichtet hat.

11.2. Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht gem. Ziff. 10.1. wird entsprechend beschränkt. Das gem. Ziff. 10.1.  eingeräumte Nutzungsrecht darf im übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.

11.3. Das Nutzungsrecht gem. Ziff. 10.1. gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

11.4. Ist vertragsgegenständliche Leistung die Erstellung einer Software, schuldet KERNPLUS nur die Überlassung des Objektcodes, nicht jedoch die Überlassung des Quellcodes.

12.    Fertigstellung

12.1. Als Termin für die Fertigstellung der Website (Abschluss der Fertigstellungsphase gem. Ziff. 4.5.) wird zwischen den die Parteien ein Termin vereinbart.

12.2. Der Fertigstellungstermin ist für KERNPLUS nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß den Ziff. 5. und 6.

13.    Gewährleistung und Haftung

13.1. Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistung haftet KERNPLUS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

13.2. Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist KERNPLUS  nicht verantwortlich. Insbesondere ist KERNPLUS nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

13.3. Sollten Dritte KERNPLUS wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den bereitgestellten Inhalten resultieren (insbesondere im Fall der Erstellung einer Website), in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, KERNPLUS von jeglicher Haftung freizustellen und KERNPLUS die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

13.4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KERNPLUS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von KERNPLUS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von kernplus gilt.

13.5. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

14.    Schlussbestimmungen

14.1. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, als Gerichtsstand der Geschäftssitz von KERNPLUS  vereinbart. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.



 
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